Unrichtige Angaben schließen die Zuteilung der Wohnung aus, bzw. können nach Vergabe der Wohnung zur fristlosen Kündigung führen. Mit einer Auskunftseinholung über mich/uns durch den Vermieter beim Vorvermieter, bei der Schufa oder Creditreform, vor Mietvertragsabschließung bin ich/ sind wir einverstanden und sehe/sehen die vorgeschriebene Benachrichtigung nach § 26 des Bundesdatenschutzgesetzes hiermit als erfüllt an.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben im Falle eines Vertragsabschlusses in der Mieterakte. Falls kein Vertrag zustandekommt, geben wir die Bewerbungsunterlagen zur Aktenvernichtung, es sei denn, der/die Mietinteressent/in wünscht ausdrücklich deren Aufbewahrung, um sich zu einem späteren Zeitpunkt eventuell um eine andere Wohnung aus dem Bestand des Vermieters zu bewerben.